Tunesischer Asylbewerber (54?) mit deutscher Duldung reist ins Ausland aus und legt, als er erneut illegal nach Deutschland einreist, einen gefälschten spanischen Ausweis vor. Obwohl bei dem Betrüger darüber hinaus Cannabisharz aufgefunden wird, wurde er nicht abgewiesen, sondern mit der Auflage, sich bei der sog. Ausländerbehörde zu melden, wieder auf freien Fuß gesetzt.,