In einem indischen Restaurant greifen Zöllner einen Pakistaner und eine Inderin auf und werfen ihnen u.a. die Scheinehe vor. Der Pakistaner legt den Beamten ein Schriftstück vor, mit welchem er beim Ausländeramt einen Aufenthaltstitel wegen Familienzusammenführung beantragen will. Die Inderin, die zunächst eine gefälschte bulgarische ID-Karte vorlegt, gibt zu, dass sie mit den gefälschten Dokumenten einen Aufenthaltstitel erschleichen wollte. Beide wurden der U-Haft zugeführt, der indische Arbeitgeber angezeigt.